Mitarbeiter fragen häufig bereits im Rahmen von Einstellungsgesprächen nach einer Beschreibung ihres künftigen Arbeitsplatzes. Es sei dahingestellt, ob dieser Wunsch an dieser Stelle richtig platziert ist. Es ist jedenfalls sinnvoll und zur Vermeidung von Missverständnissen oder Unsicherheiten im Arbeitsablauf (operationelle Risiken) geboten, Arbeitsplatzbeschreibungen vorzuhalten und somit schriftlich zu vereinbaren, welche Aufgaben zum Bereich eines Mitarbeiters gehören, und welche nicht. Dabei ist jeweils abzuwägen, wie breit eine solche Arbeitsplatzbeschreibung in der Praxis anzulegen ist.


Für den Fall, dass Sie in Ihrem Unternehmen Arbeitsplatzbeschreibungen einführen oder die vorhandenen Beschreibungen aktualisieren möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei.

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